FDP Coburg: Planung Weichengereuth voranbringen

Weichengereuth Neudiskussion

Antrag: Planung Weichengereuth

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sauerteig,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

wir beantragen für die Behandlung in einer gesonderten Stadtratssitzung:

der Stadtrat zu Coburg möge beschließen, die bisher ablehnenden Beschlüsse zum vierspurigen Ausbau des Weichengereuth aufzuheben und der Planung des Staatsbauamtes Bamberg mit einer Lichtzeichenanlage am Ahorner Berg zuzustimmen.

Begründung:

1. Bezugnehmend auf unsere Anfrage vom 07.03.2023 nach dem Stand der Planungen und dem Ergebnis eines externen Gutachtens wurde in der Stadtratssitzung vom 23.03.2023 geantwortet, dass kein externes Gutachten gefertigt worden sei und man vielmehr intern die Verkehrssituation erörtert habe und dabei zum Ergebnis gekommen sei, dass ein von uns gewünschter dreispurige Ausbau nicht möglich sei.

Wenn also nun schon kein externes Gutachten eingeholt wurde, obwohl uns dies in der Stadtratssitzung vom 25.03.2021 zugesagt worden war, hätten wir wenigstens das Ergebnis der internen Begutachtung erfahren müssen. Dieses liegt uns aber bis heute nicht vor, sodass wir die Begründung nicht prüfen können.

2. Wir haben uns in Bürgerversammlungen und durch die Erstellung von Animationen des möglichen Ausbau für den dreispurigen Ausbau stark gemacht. Im November 2022 haben wir uns mit Herrn Bundesverkehrsminister Dr. Wissing in Verbindung gesetzt, mit dem Ziel, den Stillstand beim Ausbau der B4 zu beenden, der nach Ablehnung der Ausbaupläne des Straßenbauamts Bamberg durch den Coburger Stadtrat 2020 entstanden war.

Im Auftrag des Ministers besuchte Herr Staatssekretär Michael Theurer Coburg, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Nach der Vor-Ort-Besichtigung traf man sich mit den Vertretern der IHK Coburg zur Diskussion eventueller Lösungsmöglichkeiten.

Einig war man sich darüber, dass die derzeitige Situation so nicht belassen werden könne. Dies
schon wegen des Neubaus des Logistikzentrums der Firma BROSE und wegen des künftigen Neubaus eines Klinikums, der eine schnelle Anbindung des südlichen Landkreises erforderlich macht. Herr Präsident Dr. Engel erklärte den Ausbau für unverzichtbar für die gewerbliche Wirtschaft und präferierte weiterhin den vom Straßenbau geplanten vierspurigen Ausbau.
Der Staatssekretär verabschiedete sich mit dem Vermerk: „Einigkeit in der Region ist der Schlüssel zum Erfolg“.

3. Nach dem Besuch des Staatssekretärs erhielten wir ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums, in dem unmissverständlich erklärt wurde, dass das Ministerium den in Coburg gewünschten dreispurigen Ausbau ablehne und ausschließlich den bereits geplanten vierspurigen Ausbau akzeptieren würde. Der Ausbau werde nur dann weitergeführt, wenn der Stadtrat dem vierspurigen Ausbau zustimme. Andernfalls bleibe es beim derzeitigen Zustand.

Ein eventueller Ausbau in welcher Form auch immer müßte also von der Stadt Coburg selbst finanziert werden, wenn diese überhaupt angesichts der Zuständigkeitsbereiche möglich wäre.

4. Dieses für uns negative Ergebnis stimmt offenbar mit dem internen Ergebnis der Stadtverwaltung überein. Da der derzeitige Zustand dringend geändert werden muss und die Stadt Coburg selbst (sollte sie hierzu rechtlich berechtigt sein) die Mittel für einen anderen Ausbau nicht zur Verfügung hat, erscheint es dringend notwendig, dieses Thema nochmals im Stadtrat zu diskutieren, die bisherigen ablehnenden Beschlüsse zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend den Vorgaben des Staatsbauamtes dem Ausbau zuzustimmen.

5. In diesem Zusammenhang muss ein weiteres Thema behandelt werden: die Gemeinde Ahorn fordert schon seit geraumer Zeit eine Verbesserung der Einmündung am Ahorner Berg. Hier plant das Straßenbauamt in Übereinstimmung mit der Gemeinde Ahorn eine Lichtzeichenanlage. Diese wurde bisher von einer Mehrheit im Bausenat in Coburg vehement abgelehnt.

Ich füge in der Anlage einen Ausschnitt aus der Tageszeitung bei, in dem der Rechnungshof zitiert wird, weil er die vermehrte Planung von Kreisverkehren wegen zu hoher Kosten kritisiert hat.

Beim Vortrag des Straßenbauamts in Ahorn lehnte dieses die von der Mehrheit des Bausenats geforderte Planung eines Kreisverkehrs ab mit der Begründung, sämtliche Beurteilungen sprächen gegen diesen Kreisverkehr. Dieser sei schon wegen der beengten Lage und der Notwendigkeit, in den Hang hinein zu bauen, technisch und finanziell nicht zu vertreten.

Abgesehen von einer gewissen Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinde Ahorn erscheinen die Argumente des Staatsbauamtes zutreffend . Diese werden noch bekräftigt durch die eindeutige Stellungnahme des Rechnungshofs.
Aus diesem Grunde bedarf auch dieser Punkt einer eingehenden sachlichen Erörterung.

6. Wir gehen davon aus, dass diese grundlegenden Überlegungen, die zu einer Änderung der bisherigen Meinungen im Stadtrat führen könnten, die Behandlung in einer regelmäßigen Stadtratssitzung zeitlich überfordern würden und beantragen daher,
diese Themen in einer Sondersitzung zu behandeln.

Dabei sollten die bisher nicht veröffentlichten internen Stellungnahmen oder Gutachten vorgelegt und gegebenenfalls nochmals die Vertreter des Straßenbauamts zu einer Sachdarstellung eingeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Heinrich Eidt, Dr. Michael Zimmermann
Stadtrat Stadtrat